Wirtschaftsprüfung

In kleinen, effizienten Teams werden Prüfungsleistungen sowohl beim
Mandanten als auch in der Kanzlei durchgeführt. Durch die dezentralen
Kanzleistandorte kann ein nicht unerheblicher Kostenvorteil an den
Mandanten weitergegeben werden. Gleichzeitig wird der Verwaltungs-
bereich durch z. B. ein zentrales Sekretariat auf Minimalniveau gehalten.

Um unser Leistungsangebot dauerhaft auf höchstem Niveau erbringen
zu können, ist Dipl. Betriebswirt (FH) Matthias Kühn, Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater, Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V., welches das Prüfungsteam bei Spezialsachverhalten
mit seinen Fachabteilungen erfolgreich unterstützt.
Auf diese Weise werden teure kanzleiinterne Fachabteilungen vermieden.

Wichtig für den Mandaten ist dabei die Erzielung eines Mehrwertes.
Neben der erfolgreichen Pflichtprüfung soll der Mandant auf
Verbesserungspotential im Bereich der betrieblichen Prozesse
aufmerksam gemacht werden. Somit bekommt die u. U. lästige
Pflichtprüfung einen neuen Blickwinkel hinsichtlich des Wissenstransfers.

Folgende Prüfungsleistungen werden durchgeführt:

- Jahresabschlussprüfung nach § 316 Abs. 1 HGB
- Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS nach § 316 Abs. 2 HGB
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entsprechend § 34 c GewO
- Softwareprüfung gem. IDW PS 880

Ansprechpartner

» Dipl.-Betriebswirt (FH) Matthias Kühn, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Telefon 07052 / 92 98-35
E-Mail mk@stbkuehn.de