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Die Lohnbuchhaltung wird durch eine sog. Inhouse-Lösung gefertigt.
Merkmal ist die Unabhängigkeit von externen Rechenzentren.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden komplett in der Kanzlei gefertigt,
der Datenaustausch mit den Behörden erfolgt auf elektronischem Wege.
Der Mandat hat zwei Alternativen zur Fertigung und Unterstützung
durch Fachkräfte der Lohnabteilung:
Erledigung sämtlicher Lohnabrechnungen durch die Kanzlei:
Durch effiziente Arbeitsgänge wird die komplette Lohnabrechnung rationell
in der Kanzlei erledigt. Selbst große Unternehmen sourcen auf diese Weise
effektiv die Lohnabteilung aus. Eine sehr günstige Honorarstruktur mit bis
zu € 10,00 pro Lohnabrechnung sorgt für einen deutlichen Preisvorteil für
den Mandanten im Vergleich zur Beschäftigung eigenen Personals mit
evtl. einhergehenden Wissensdefiziten.
Eigene Lohnbuchhaltung auf eigenem System:
Der Mandant fertigt seine Lohnabrechnungen selbständig auf eigener Software
im Unternehmen. Fachkräfte der Kanzlei werden in Spezialfällen und bei
Betriebsprüfungen herangezogen. Ggf. erfolgt auftragsgemäß turnusgemäße
Überprüfung durch Mitarbeiter der Kanzlei.
Ansprechpartner:
Telefon 0351 / 56 35 59-60
E-Mail tg@stbkuehn.de